Werte und Rechte                                    

Recht

Eine Ärztin oder ein Arzt darf Untersuchungen nur dann durchführen, wenn Sie - als schwangere Frau - Ihr Einverständnis dazu gegeben haben. Sie haben das Recht Ihre Meinung zu ändern und auf die Bekanntgabe der Testresultate zu verzichten. Sie können auch nur Teilresultate von Untersuchungen wissen wollen. Der letzte Punkt ist vor allem beim Ultraschall von Bedeutung, wo Sie - als schwangere Frau/werdende Eltern - auf Hinweise auf allfällige Behinderungen verzichten können.

Werte

Im Zusammenhang mit pränataler Diagnostik ist häufig von "Risiko" die Rede, ein Begriff, der Angst auslöst. Welche Frau möchte in der Schwangerschaft nicht Risiken vermeiden?

Äusserungen zu einem Resultat oder zu Resultaten von pränatalen Untersuchungen beruhen mehrheitlich auf Annahmen. Genaue Auskunft über die Entwicklungsmöglichkeiten des zukünftigen Menschen können sie jedoch nicht geben. Sie können eine (geringe) Anzahl von Abweichungen entdecken. Die vorgeburtlichen Untersuchungen sind jedoch keine Garantie für ein gesundes Kind.         

Der Begriff Risiko kann auch irreführend sein. Vorgeburtliche Untersuchungen können zwar prüfen, ob eine Behinderung vorliegt. Zu beachten ist aber, dass es in den wenigsten Fällen eine Therapiemöglichkeit gibt. Die einzige Wahlmöglichkeit, die der Frau dann offensteht, ist, sich für oder gegen ein behindertes Kind zu entscheiden. In diesem Sinn können Tests keine Risiken ausschliessen.      

Behinderung                                

Behinderungen sind normal! Genetisch bedingte Behinderungen wie z.B. das Down-Syndrom sind zwar selten, gehören aber genauso zum Menschsein - zu den genetischen Möglichkeiten -, was ein Mensch sein kann. Menschen mit einer Behinderung haben das gleiche Potenzial zu einem glücklichen Leben, wie Menschen ohne Behinderung.
 

Übrigens: 96-98% aller Kinder kommen gesund zur Welt.